Praxis ! - krebsvorsorge / Krebsfrüherkennung
Die Teilnahme an der Krebsvorsorge bleibt freiwillig!
Auch künftig soll es keine Pflichtvorsorgeuntersuchungen geben.
Stattdessen müssen sich gesetzlich versicherte Patienten einmalig über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Früherkennung beraten lassen, und zwar nachweislich mittels Präventionspass.
Diese Regelung gilt zunächst nur für die Früherkennungsuntersuchungen von Brust-, Gebärmutterhals- und Darmkrebs und in Abhängigkeit vom Patientenalter (Frauen mit Geburt nach dem 1.4.1987, Männer mit Geburt nach dem 1.4.1962).
Da manche Vorsorgeuntersuchungen auch Risiken mit sich bringen (z.B. Strahlenbelastung bei Mammografie, Verletzungsrisiko bei Darmspiegelung) wurde auf eine Pflichtvorsorge verzichtet.
Durch die beschlossene Pflichtberatung sollen Versicherte künftig zwar besser, aber nach wie vor selbst entscheiden können.
Was ist Umfang der Krebsvorsorge, richtig bezeichnet Krebsfrüherkennung?
Gesetzliche
Krebsfrüherkennungs-Richtlinien (Gesetzestext / .pdf)
Was bedeutet Mammografie-Screening im Rahmen der Krebsfrüherkennung?
Mammografie-Screening - was Sie darüber wissen sollten (.pdf)
Mammografie-Screening Baden-Württemberg
--- Merkblätter zum Mammografie-Screening (in verschiedenen Sprachen)
Mammografie-Screening
bundesweit
Mammografie-Screening - Wie wird das Angebot wahrgenommen? (.pdf)
Was bedeutet die Bezeichnung Pap und wie ist die Vorgehensweise, wenn Ihr Abstrichbefund nicht in Ordnung ist?
Bedeutung auffälliger Abstrich‐ / Pap‐Befunde und weitere Vorgehensweise (.pdf)
Operative Therapie von krankhaften Abstrichveränderungen (Konisation)
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