Ambulante OP ! - gesetzliche Voraussetzungen
Auswahl-Kriterien zum ambulanten Operieren
Nicht jede Operation ist für die ambulante Durchführung geeignet oder
zugelassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine übergeordnete
Auswahl an Operationen getroffen, die überhaupt zur ambulanten Durchführung
zugelassen sind (Katalog ambulant durchführbarer Operationen, Stand 01.07.2002).
Auch wenn demnach eine Operation ambulant durchführbar ist, entfällt es
nicht, eine individuelle Arzt-/ Patienten-Entscheidung zu treffen. Damit
ist gemeint, dass in jedem Einzelfall der Arzt gemeinsam mit dem Patienten
im Gespräch entscheidet, ob eine erforderliche Operation unter ambulanten
oder stationären Voraussetzungen durchgeführt werden soll.
Der Verband Ambulantes Operieren hat dazu Leitlinien für ambulantes Operieren bzw. Tageschirurgie entwickelt. Demnach sind folgende Kriterien zu beachten:
Eignung des Eingriffs zur ambulanten Durchführung
- Eingriffe mit minimalem Risiko einer Nachblutung
- Eingriffe mit minimalem Risiko von Atmungs-Komplikationen nach der Operation
- Eingriffe, die keine spezielle Pflegebedürftigkeit nach der Operation verlangen
- Eingriffe, die eine rasche Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme nach der Operation zulassen
Eignung des Patienten zur ambulanten Operation
Bereitschaft des Patienten, sich ambulant operieren zu lassen.
Verantwortliche
Person für den Heimtransport sowie ansprechbare Person während der
ersten 24 Stunden nach dem Eingriff. Ist dies nicht gewährleistet, so
ist der Patient nicht für eine ambulante Operation geeignet.
Die abholende oder betreuende
Person sollte in der Lage sein, Instruktionen zu verstehen und Entscheidungen
zum Wohle des Patienten, wenn notwendig, treffen zu können.
Telefonische
Verbindung vorhanden.
Wohnung mit Minimalstandarad (Heizung, Licht, Küche, Bad,
Toilette)
Einsicht in den geplanten Eingriff und in die Nachsorge.
Körperlich
und seelisch stabiler Patient. Bei chronischen Erkrankungen wie z.B.
Diabetes, Asthma, gut eingestelltem Bluthochdruck jedoch nur nach Abklärungsgespräch
mit dem Narkose-Arzt (anästhesiologische Konsultation).
Kein Übergewicht in extremster Form (Adipositas per magna).
Vorliegen müssen: Befunde ärztlicher Untersuchungen vor der Operation,
Einwilligungserklärung und nachgewiesene Aufklärung über mögliche Komplikationen.
Auswahl des Patienten nach Allgemeinzustand, nicht nach Alter.
Räumliche Eignung (Ort des Eingriffes)
- Geeignete Räume und Einrichtungen für ambulantes Operieren, entsprechend den Empfehlungen der DGAI zur Arbeitsplatzausstattung.
- Enge Anbindung an Parkmöglichkeiten, Verfügbarkeit von Rollstühlen.
- Enge Anbindung an stationäre Aufnahmebereiche.
Personal-Eignung (Operations-Team)
- Erfahrene Operateure (Facharztstandard).
- Erfahrene Narkose-Ärzte (Facharztstandard Anästhäsie).
- Erfahrenes und qualifiziertes Pflegepersonal.
- Entsprechend ausgebildetes Operations-Personal sowie sonstiges Personal.
Patientenerfassung
Hier sind die Leitlinien für die Voruntersuchung beim Narkose-Arzt (anästhesiologische
Voruntersuchung) sowie die Leitlinien für die Überwachung unmittelbar nach
der Operation (postoperative Überwachung) zu berücksichtigen.
Über das Aufklärungs-
und Einwilligungs-Verfahren hinaus sind Anweisungen hinsichtlich des Nüchternheitsgebotes
(letzte Nahrung 6 Std. vor der Narkose, letzte Aufnahme klarer Flüssigkeiten,
z.B. Mineralwasser, Tee, 2 Stunden vor Narkose) in schriftlicher und mündlicher
Form sowie über Besonderheiten zum Verlauf nach der Operation zu geben.
Entlassungs-Kriterien
- Stabile, lebenstüchtige (vitale) Zeichen seit mindestens 1 Stunde.
- Orientierung der Patienten nach Zeit, Ort und bekannten Personen möglich.
- Ausreichende Schmerztherapie mittels Schmerztabletten (orale Analgetika).
- Fähigkeit der Patienten, sich anzuziehen und herumzugehen entsprechend dem Zustand nach Operation.
- Übelkeit, Erbrechen oder Benommenheit sollten minimal sein.
- Aufnahme von Flüssigkeit durch Trinken ohne Erbrechen sollte möglich sein.
- Minimale Blutung bzw. Ableitung von Wundabsonderungs-Flüssigkeit (Wundsekret-Drainage).
- Die Fähigkeit, die Harnblase zu entleeren sollte gesichert sein.
- Der verantwortliche Erwachsene zur Begleitung nach Hause solle feststehen.
- Die Entlassung muß grundsätzlich von dem Operations-Arzt und dem Narkose-Arzt vorgenommen werden.
- Relevante Aspekte / Instruktionen zur Nachsorge nach Narkose und Operation (postnarkotisch und postoperativ) müssen dem Patienten und der Begleitperson schriftlich und mündlich übermittelt werden.
- Eine Kontaktadresse für Notfälle (Person und Telefonnummer) muß mitgegeben werden.
- Eine geeignete Schmerz-Therapie für mindestens den 1. Tag nach der Operation sollte vorgeschlagen werden.
- Grundsätzlich müssen Ratschläge für eine dauerhafte Medikamentengabe (Dauermedikation) mitgeteilt werden.
- Eine telefonische Nachfrage spätestens am 1. Tag nach dem Eingriff sollte möglichst erfolgen.
- Der Patienten muß vor und nach der Operation sowohl mündlich als auch schriftlich davor gewarnt werden, innerhalb der ersten 24 Stunden nach dem Eingriff einen Wagen zu fahren, Abschlüsse jeglicher Art vorzunehmen oder Alkohol bzw. Beruhigungsmittel zu nehmen (ausgenommen empfohlener Medikamente).
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