Ambulante OP ! - gesetzliche Voraussetzungen

Auswahl-Kriterien zum ambulanten Operieren

Nicht jede Operation ist für die ambulante Durchführung geeignet oder zugelassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine übergeordnete Auswahl an Operationen getroffen, die überhaupt zur ambulanten Durchführung zugelassen sind (Katalog ambulant durchführbarer Operationen, Stand 01.07.2002).
Auch wenn demnach eine Operation ambulant durchführbar ist, entfällt es nicht, eine individuelle Arzt-/ Patienten-Entscheidung zu treffen. Damit ist gemeint, dass in jedem Einzelfall der Arzt gemeinsam mit dem Patienten im Gespräch entscheidet, ob eine erforderliche Operation unter ambulanten oder stationären Voraussetzungen durchgeführt werden soll.

Der Verband Ambulantes Operieren hat dazu Leitlinien für ambulantes Operieren bzw. Tageschirurgie entwickelt. Demnach sind folgende Kriterien zu beachten:

Eignung des Eingriffs zur ambulanten Durchführung

Eignung des Patienten zur ambulanten Operation

Bereitschaft des Patienten, sich ambulant operieren zu lassen.
Verantwortliche Person für den Heimtransport sowie ansprechbare Person während der ersten 24 Stunden nach dem Eingriff. Ist dies nicht gewährleistet, so ist der Patient nicht für eine ambulante Operation geeignet.
Die abholende oder betreuende Person sollte in der Lage sein, Instruktionen zu verstehen und Entscheidungen zum Wohle des Patienten, wenn notwendig, treffen zu können.
Telefonische Verbindung vorhanden.
Wohnung mit Minimalstandarad (Heizung, Licht, Küche, Bad, Toilette)
Einsicht in den geplanten Eingriff und in die Nachsorge.
Körperlich und seelisch stabiler Patient. Bei chronischen Erkrankungen wie z.B. Diabetes, Asthma, gut eingestelltem Bluthochdruck jedoch nur nach Abklärungsgespräch mit dem Narkose-Arzt (anästhesiologische Konsultation).
Kein Übergewicht in extremster Form (Adipositas per magna).
Vorliegen müssen: Befunde ärztlicher Untersuchungen vor der Operation, Einwilligungserklärung und nachgewiesene Aufklärung über mögliche Komplikationen.
Auswahl des Patienten nach Allgemeinzustand, nicht nach Alter.

Räumliche Eignung (Ort des Eingriffes)

Personal-Eignung (Operations-Team)

Patientenerfassung

Hier sind die Leitlinien für die Voruntersuchung beim Narkose-Arzt (anästhesiologische Voruntersuchung) sowie die Leitlinien für die Überwachung unmittelbar nach der Operation (postoperative Überwachung) zu berücksichtigen.
Über das Aufklärungs- und Einwilligungs-Verfahren hinaus sind Anweisungen hinsichtlich des Nüchternheitsgebotes (letzte Nahrung 6 Std. vor der Narkose, letzte Aufnahme klarer Flüssigkeiten, z.B. Mineralwasser, Tee, 2 Stunden vor Narkose) in schriftlicher und mündlicher Form sowie über Besonderheiten zum Verlauf nach der Operation zu geben.

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