Aktuelles - Organspende!
Organspende. Viele wollen, aber die wenigsten tun es!
Nach dem Tod Organe zu spenden, ist eine sehr persönliche Entscheidung.
Manchen Menschen ist die Vorstellung, dass man ihnen nach dem Tod ein
Organ entnimmt, unangenehm. Andere haben wiederum das Gefühl, dass
sie durch eine Organspende auch nach ihrem Tod etwas für andere Menschen
tun können.
Wie man es auch sehen mag - der Bedarf an Spenderorganen ist hoch, viele
Menschen warten seit Jahren auf ein geeignetes Organ. Damit ihnen geholfen
werden kann ist es wichtig, sich für oder gegen die Organspende zu
entscheiden und die Entscheidung in einem Organspendeausweis festzuhalten.
Damit gehen Sie sicher, dass die Ärzte Ihren Wünschen entsprechend
handeln werden.
Die Einstellung zur Organspende in Deutschland ist grundsätzlich
positiv: knapp 70 Prozent der Deutschen wären mit einer Organentnahme nach
ihrem Tode einverstanden,
wie die wiederholten Repräsentativerhebungen der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) belegen.
Warum gibt es aber trotz breiter Akzeptanz nach wie vor ein Mangel an Spenderorganen?
Grund
ist eine "Schwellenangst" durch ungeklärte und offene Fragen wie:
Ist
das Thema Organspende für mich überhaupt wichtig?
Warum sollte ich
jetzt eine persönliche Entscheidung für oder gegen Organspende treffen?
Muss
ich mich vor einer Entscheidung ärztlich untersuchen lassen?
Ab welchem Alter kann ich mich selbst
für oder gegen die Organspende entscheiden?
Bis zu welchem Alter sind meine
Organe für eine Transplantation hilfreich?
Welche Erkrankungen schließen eine Organspende generell
aus?
Kann man im Organspendeausweis bestimmte Organe von einer
Spende ausschließen?
Was passiert, wenn ich meine Meinung zur Organspende ändere?
Welche Voraussetzungen müssen für eine Organspende
von Verstorbenen erfüllt sein?
Wann ist ein Mensch tot?
Was sagen die Kirchen zur Organspende?
Wann kommt
eine Organspende von lebenden Personen in Frage?
Welche Erfolgsaussichten haben Organübertragungen?
woher
bekomme ich einen Organspendeausweis?
Ist das Thema Organspende für
mich überhaupt wichtig?
Als chronisch krankem Mensch, dem mit einer Organtransplantation
die Lebensqualität verbessert oder das Leben verlängert werden kann, möglicherweise / wahrscheinlich JA.
Als potenzieller und per Ausweis dokumentierer Organspender mit
Sicherheit JA. Die Bereitschaft helfen zu wollen - und vielleicht
auch tatsächlich helfen zu können - ist eines der Grundprinzipien unseres
menschlichen Zusammenlebens.
Warum sollte ich jetzt eine
persönliche Entscheidung für oder gegen Organspende treffen?
Es wäre schade, wenn niemand von Ihrer positiven Einstellung zur Organspende
wüsste, oder wenn im akuten Entscheidungsfall niemand Ihrer
Familie den Mut hätte, eine Entscheidung in Ihrem Sinn zu treffen.
Muss
ich mich vor einer Entscheidung ärztlich untersuchen lassen?
Nein, eine Untersuchung ist nicht notwendig und wäre zu diesem Zeitpunkt nicht
sinnvoll, da sich der gesundheitliche Zustand eines Menschen fortwährend ändern
kann.
Ab welchem Alter kann
ich mich selbst für oder gegen die Organspende entscheiden?
Laut Transplantationsgesetz können Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organspende
ab dem 16. Lebensjahr und ihren Widerspruch ab dem 14. Lebensjahr erklären. Eine
Einwilligung der Eltern ist nicht notwendig.
Bis
zu welchem Alter sind meine Organe für eine Transplantation hilfreich?
Für eine Organspende gibt es keine feste Altersgrenze. Entscheidend ist
das biologische und nicht das kalendarische Alter. Auch die funktionstüchtige
Niere eines 65-jährigen Verstorbenen kann einem Dialysepatienten wieder
ein fast normales Leben schenken. Ob gespendete Organe oder Gewebe für
eine Transplantation geeignet sind, kann erst im Fall einer tatsächlichen
Spendensituation medizinisch geprüft werden.
Welche Erkrankungen
schließen eine Organspende generell aus?
Eine Organentnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn bei dem Verstorbenen
eine akute Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegt. Bei
allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den erhobenen Befunden,
ob eine Organspende in Frage kommt.
Kann
man im Organspendeausweis bestimmte Organe von einer Spende ausschließen?
Ja, man hat fünf verschiedene Wahlmöglichkeiten im Organspendeausweis.
So kann man der Organspende generell zustimmen, einzelne Organe von einer
Spende ausschließen oder nur bestimmte Organe für eine Organspende zur
Verfügung stellen, die Organspende generell ablehnen oder die Entscheidung
auf eine Person seines Vertrauens übertragen.
Was
passiert, wenn ich meine Meinung zur Organspende ändere?
Eine geänderte Entscheidung kann in einem neuen Spenderausweis dokumentiert
werden. Der alte Ausweis wird dann natürlich vernichtet. Natürlich sollten
dann auch die nächsten Angehörigen über die Meinungsänderung informiert
werden.
Welche Voraussetzungen
müssen für eine Organspende von Verstorbenen erfüllt sein?
Dies ist im Transplantationsgesetz streng geregelt. Erstens muss der Hirntod
des möglichen Spenders entsprechend den Richtlinien der Bundesärztekammern
von zwei Ärzten festgestellt worden sein. Zweitens muss die Einwilligung
des Verstorbenen in eine Organspende bekannt sein oder die Angehörigen
müssen nach seinem mutmaßlichen Willen einer Organentnahme zustimmen.
Wann ist ein Mensch tot?
Das Todesverständnis des heutigen Menschen ist so vielfältig wie seine Geschichte
und seine gegenwärtige Kultur. Die naturwissenschaftlich orientierte Medizin
befasst sich mit dem Tod als biologischem Lebensende des Menschen – unabhängig
von kulturellen, soziologischen und weltanschaulich-religiösen Besonderheiten.
Wie
stellt der Arzt den Tod fest?
Ein Arzt kann den Tod eines Menschen anhand
einer Reihe von Zeichen bestimmen. Schon in den Schriften des Hippokrates
finden sich hierfür ausführliche Erläuterungen, die bis heute zum großen
Teil ihre Gültigkeit haben: Totenflecke und Totenstarre sind bis heute sichere
Zeichen dafür, dass der Tod bereits vor längerer Zeit eingetreten ist.
Als untrügliches Zeichen für den Tod eines Menschen galten darüber hinaus
noch um 1950 der Stillstand von Atmung und Herzschlag. Doch Fortschritte
in der Medizin haben die Erkenntnisse über die Todeszeichen im Laufe der
Zeit verändert.
So können manche Patienten
mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand mit Hilfe der heute verfügbaren intensivmedizinischen
Maßnahmen wiederbelebt, und wieder genesen oder falls nötig über längere
Zeit künstlich beatmet werden. Doch wenn hierbei das Gehirn nur für wenige
Minuten ohne Blut- und Sauerstoffversorgung bleibt, können die Hirnfunktionen
unwiederbringlich verloren sein. Trotz künstlicher Beatmung und aufrechterhaltener
Herztätigkeit ist das Gehirn dann von der Durchblutung abgekoppelt, seine
Zellen zerfallen, auch wenn der übrige Körper noch künstlich durchblutet
wird. Diesen endgültigen, nicht behebbaren Ausfall der Gesamtfunktion des
Groß- und Kleinhirns sowie des Hirnstamms bezeichnet man als Hirntod, präziser
als Gesamthirntod. Er ist nach weltweit anerkanntem naturwissenschaftlich-medizinischem
Erkenntnisstand ein sicheres Todeszeichen des Menschen. Denn mit dem Ausfall
der Gesamtfunktion des Gehirns ist die leiblich-seelische/körperlich-geistige/physisch-metaphysische
Einheit unwiederbringlich beendet, die jeder Mensch darstellt, unabhängig
von allem, was lebende Menschen unterscheidet.
Zu einem Hirntod vor Eintreten eines Herzstillstandes können auch andere
Ursachen führen, wie beispielsweise eine Hirnblutung, ein Schädelhirn-Trauma
oder ein Hirntumor.
Mit dem Hirntod erlischt unter anderem
die Fähigkeit zur selbständigen Atmung. Deshalb folgt ohne eine maschinelle
Beatmung durch den dann eintretenden Sauerstoffmangel unausweichlich auch
der Herzstillstand. Intensivmedizinische Massnahmen bringen niemals die
erloschenen Hirnfunktionen zurück, sie können aber den Eintritt des Herz-
und Kreislaufstillstandes hinauszögern. Diese Möglichkeit eröffnete die
Chance, Organe für die Transplantation zu entnehmen.
Eine Organentnahme ist (abgesehen von der Lebendspende) nur zulässig, wenn
zwei am Organspendeprozess unbeteiligte Ärzte unabhängig voneinander den
Hirntod des Organspenders festgestellt haben.
Was sagen die Kirchen zur Organspende?
Christentum
Die (katholische) Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der
Evangelischen Kirche in Deutschland haben im Jahr 1990 eine gemeinsame Erklärung
zur Organtransplantation herausgegeben. Seitdem haben in beiden Kirchen (parallel
zu den Diskussionen um den Entwurf für ein Organtransplantationsgesetz) auf
allen Ebenen Auseinandersetzungen über diese Thematik stattgefunden, besonders
zur Frage des Todes. Beide Kirchen haben die Verabschiedung des Transplantationsgesetzes
1997 begrüßt und nochmals betont, dass die Organspende ein Akt der Nächstenliebe
sein kann.
In der gemeinsamen Erklärung von 1990 heißt es unter anderem: "Nach
christlichem Verständnis ist das Leben und damit der Leib ein Geschenk
des Schöpfers, über das der Mensch nicht nach Belieben verfügen kann, das
er aber nach sorgfältiger Gewissensprüfung aus Liebe zum Nächsten einsetzen
darf."
"Wer für den Fall des eigenen Todes die Einwilligung zur Entnahme von
Organen gibt, handelt ethisch verantwortlich, denn dadurch kann anderen
Menschen geholfen werden, deren Leben aufs Höchste belastet oder gefährdet
ist. Angehörige, die die Einwilligung zur Organtransplantation geben, machen
sich nicht eines Mangels an Pietät gegenüber den Verstorbenen schuldig.
Sie handeln ethisch verantwortlich, weil sie ungeachtet des von ihnen empfundenen
Schmerzes im Sinne des Verstorbenen entscheiden, anderen Menschen beizustehen
und durch Organspende Leben zu retten."
"Nicht an der Unversehrtheit des Leichnams hängt die Erwartung der Auferstehung
der Toten und des ewigen Lebens, sondern der Glaube vertraut darauf, dass
der gnädige Gott aus dem Tod zum Leben auferweckt."
"Aus christlicher Sicht ist die Bereitschaft zur Organspende nach dem
Tod ein Zeichen der Nächstenliebe und Solidarisierung mit Kranken und Behinderten."
Islam
Islamische Gelehrte behandeln in ihren Rechtsgutachten zum Thema
Organtransplantation die gottfällige Haltung, ein Menschenleben zu retten,
mit oberster Priorität. Bei der 3. Internationalen Konferenz Islamischer
Gelehrter in Amman/Jordanien wurden Herztod und Hirntod gleichgestellt.
Die Organtransplantation von einem Toten sei nicht gleichbedeutend mit
Respektlosigkeit gegenüber dem Toten, ferner sei Organspende ein Zeichen
von Mitgefühl.
Gemäß dem Prinzip „Taten werden nach der dahinter stehenden Absicht beurteilt“
dürfte die Organspende lediglich aus einem Gefühl der Nächstenliebe heraus
geschehen. Keinesfalls kann sie zu Handelszwecken genutzt werden.
Der Spender sollte bei klarem Verstand und volljährig sein und sein Einverständnis
erklärt haben. Organe von Kindern oder entmündigten Menschen können auch
mit Zustimmung der Erziehungsberichtigten oder Betreuer entnommen werden.
Auch Lebendspenden sind möglich. Allerdings muss der Nutzen für den Empfänger
den möglichen Schaden für den Spender überwiegen.
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland hat in seiner Stellungnahme zur
Organtransplantation das Transplantationsgesetz von 1997 als mit dem islamischen
Prinzip vereinbar eingestuft.
Judentum
Es entspricht dem Grundprinzip der jüdischen Religion, dass der menschliche
Körper eigentlich Gott gehört und nur als eine Leihgabe angesehen werden
darf. Daher kann man nicht frei über seinen Körper verfügen, sich willentlich
Verletzungen zuführen oder sich freiwillig in Gefahr begeben. Allerdings
kann dieses Gesetz beiseite geschoben werden, wenn es darum geht, menschliches
Leben zu retten. Allerdings darf man auch dann nicht das eigene Leben gefährden.
Daher sind Blut- Haut oder Knochenmarkspenden in der Regel problemlos,
auch die Lebendspende einer Niere ist nach Meinung zahlreicher Autoritäten
vertretbar.
Ein Mensch gilt nach dem jüdischen Glauben erst als tot, wenn sein Herz
nicht mehr schlägt. Der Hirntod ist daher nach der Halacha, der jüdischen
Gesetzesauslegung nicht dem Tod des Menschen gleichzusetzen. Diese Auffassung
lässt eine Organentnahme bei Hirntoten entsprechend dem Transplantationsgesetz
nicht zu. Allerdings sind Organentnahmen und Übertragungen gestattet, wenn
das Herz des Spenders aufgehört hat zu schlagen und dadurch Menschenleben
gerettet wird. So ist beispielsweise die Übertragung einer Augenhornhaut
daher in der Regel möglich.
(Quelle: Die aktuelle Biomedizin aus Sicht
des Judentums, Dr. Y. Nordmann, Rav. M.Birnbaum, in Bioethik und Wissenschaftskommunikation,
Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin Berlin-Buch)
Wann
kommt eine Organspende von lebenden Personen in Frage?
Auch dies ist durch das Transplantationsgesetz geregelt. Es erlaubt die
Spende von Organen nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades (z.B.
Eltern und Geschwistern), unter Ehepartnern, Verlobten oder unter Menschen,
die sich persönlich sehr nahe stehen. Eine Gutachterkommission prüft im
Vorfeld, ob die Spende freiwillig erfolgt und keine finanziellen Interessen
bestehen.
Welche
Erfolgsaussichten haben Organübertragungen?
Sehr gute. So funktionieren beispielsweise 88 Prozent der transplantierten
Nieren noch nach einem Jahr, nach fünf Jahren sind es noch 74 Prozent.
Bei den anderen Organen liegen die Erfolgsraten nur geringfügig darunter.
Augenhornhäute sind sogar fast immer gut transplantierbar: 95 Prozent
haben ihre volle Funktionstüchtigkeit noch nach einem Jahr, 80 Prozent
nach fünf Jahren.
Woher bekomme
ich einen Organspendeausweis?
Hier auf dieser Website,
in vielen Apotheken oder
beim Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800
/ 90 40 400.
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, finden Sie
auf www.organspende-info.de ergänzende
Antworten.
Oder rufen Sie doch einfach das gebührenfreie Infotelefon Organspende
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (0800/9040400) an.
Denn eines ist ganz
wichtig: Treffen Sie Ihre Entscheidung bewusst und gut informiert.
Mit einem Organspende-Ausweis halten Sie einen wichtigen Entschluß
fest, der nach Ihren Tod für klare Verhältnisse sorgt.
Und Ihrer Familie im Ernstfall eine schwierige Entscheidung erspart.
Am Besten Sie tragen den Organspende-Ausweis stets mit Ihren Personalpapieren bei sich.
Organspende-Ausweis deutsch (.pdf) | Organspende-Ausweis türkisch (.pdf)
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