Aktuelles - Organspende!

 

Organspende. Viele wollen, aber die wenigsten tun es!

Nach dem Tod Organe zu spenden, ist eine sehr persönliche Entscheidung.
Manchen Menschen ist die Vorstellung, dass man ihnen nach dem Tod ein Organ entnimmt, unangenehm. Andere haben wiederum das Gefühl, dass sie durch eine Organspende auch nach ihrem Tod etwas für andere Menschen tun können.
Wie man es auch sehen mag - der Bedarf an Spenderorganen ist hoch, viele Menschen warten seit Jahren auf ein geeignetes Organ. Damit ihnen geholfen werden kann ist es wichtig, sich für oder gegen die Organspende zu entscheiden und die Entscheidung in einem Organspendeausweis festzuhalten. Damit gehen Sie sicher, dass die Ärzte Ihren Wünschen entsprechend handeln werden.
Die Einstellung zur Organspende in Deutschland ist grundsätzlich positiv: knapp 70 Prozent der Deutschen wären mit einer Organentnahme nach ihrem Tode einverstanden, wie die wiederholten Repräsentativerhebungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) belegen.
Warum gibt es aber trotz breiter Akzeptanz nach wie vor ein Mangel an Spenderorganen?
Grund ist eine "Schwellenangst" durch ungeklärte und offene Fragen wie:

Ist das Thema Organspende für mich überhaupt wichtig?
Warum sollte ich jetzt eine persönliche Entscheidung für oder gegen Organspende treffen?
Muss ich mich vor einer Entscheidung ärztlich untersuchen lassen?
Ab welchem Alter kann ich mich selbst für oder gegen die Organspende entscheiden?
Bis zu welchem Alter sind meine Organe für eine Transplantation hilfreich?
Welche Erkrankungen schließen eine Organspende generell aus?
Kann man im Organspendeausweis bestimmte Organe von einer Spende ausschließen?
Was passiert, wenn ich meine Meinung zur Organspende ändere?

Welche Voraussetzungen müssen für eine Organspende von Verstorbenen erfüllt sein?
Wann ist ein Mensch tot?
Was sagen die Kirchen zur Organspende?
Wann kommt eine Organspende von lebenden Personen in Frage?
Welche Erfolgsaussichten haben Organübertragungen?

woher bekomme ich einen Organspendeausweis?

Ist das Thema Organspende für mich überhaupt wichtig?
Als chronisch krankem Mensch, dem mit einer Organtransplantation die Lebensqualität verbessert oder das Leben verlängert werden kann, möglicherweise / wahrscheinlich JA.
Als potenzieller und per Ausweis dokumentierer Organspender mit Sicherheit JA. Die Bereitschaft helfen zu wollen - und vielleicht auch tatsächlich helfen zu können - ist eines der Grundprinzipien unseres menschlichen Zusammenlebens.

Warum sollte ich jetzt eine persönliche Entscheidung für oder gegen Organspende treffen?
Es wäre schade, wenn niemand von Ihrer positiven Einstellung zur Organspende wüsste, oder wenn im akuten Entscheidungsfall niemand Ihrer Familie den Mut hätte, eine Entscheidung in Ihrem Sinn zu treffen.

Muss ich mich vor einer Entscheidung ärztlich untersuchen lassen?
Nein, eine Untersuchung ist nicht notwendig und wäre zu diesem Zeitpunkt nicht sinnvoll, da sich der gesundheitliche Zustand eines Menschen fortwährend ändern kann.

Ab welchem Alter kann ich mich selbst für oder gegen die Organspende entscheiden?
Laut Transplantationsgesetz können Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organspende ab dem 16. Lebensjahr und ihren Widerspruch ab dem 14. Lebensjahr erklären. Eine Einwilligung der Eltern ist nicht notwendig.

Bis zu welchem Alter sind meine Organe für eine Transplantation hilfreich?
Für eine Organspende gibt es keine feste Altersgrenze. Entscheidend ist das biologische und nicht das kalendarische Alter. Auch die funktionstüchtige Niere eines 65-jährigen Verstorbenen kann einem Dialysepatienten wieder ein fast normales Leben schenken. Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann erst im Fall einer tatsächlichen Spendensituation medizinisch geprüft werden.

Welche Erkrankungen schließen eine Organspende generell aus?
Eine Organentnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn bei dem Verstorbenen eine akute Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegt. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den erhobenen Befunden, ob eine Organspende in Frage kommt.

Kann man im Organspendeausweis bestimmte Organe von einer Spende ausschließen?
Ja, man hat fünf verschiedene Wahlmöglichkeiten im Organspendeausweis. So kann man der Organspende generell zustimmen, einzelne Organe von einer Spende ausschließen oder nur bestimmte Organe für eine Organspende zur Verfügung stellen, die Organspende generell ablehnen oder die Entscheidung auf eine Person seines Vertrauens übertragen.

Was passiert, wenn ich meine Meinung zur Organspende ändere?
Eine geänderte Entscheidung kann in einem neuen Spenderausweis dokumentiert werden. Der alte Ausweis wird dann natürlich vernichtet. Natürlich sollten dann auch die nächsten Angehörigen über die Meinungsänderung informiert werden.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Organspende von Verstorbenen erfüllt sein?
Dies ist im Transplantationsgesetz streng geregelt. Erstens muss der Hirntod des möglichen Spenders entsprechend den Richtlinien der Bundesärztekammern von zwei Ärzten festgestellt worden sein. Zweitens muss die Einwilligung des Verstorbenen in eine Organspende bekannt sein oder die Angehörigen müssen nach seinem mutmaßlichen Willen einer Organentnahme zustimmen.

Wann ist ein Mensch tot?
Das Todesverständnis des heutigen Menschen ist so vielfältig wie seine Geschichte und seine gegenwärtige Kultur. Die naturwissenschaftlich orientierte Medizin befasst sich mit dem Tod als biologischem Lebensende des Menschen – unabhängig von kulturellen, soziologischen und weltanschaulich-religiösen Besonderheiten.

Wie stellt der Arzt den Tod fest?
Ein Arzt kann den Tod eines Menschen anhand einer Reihe von Zeichen bestimmen. Schon in den Schriften des Hippokrates finden sich hierfür ausführliche Erläuterungen, die bis heute zum großen Teil ihre Gültigkeit haben: Totenflecke und Totenstarre sind bis heute sichere Zeichen dafür, dass der Tod bereits vor längerer Zeit eingetreten ist. Als untrügliches Zeichen für den Tod eines Menschen galten darüber hinaus noch um 1950 der Stillstand von Atmung und Herzschlag. Doch Fortschritte in der Medizin haben die Erkenntnisse über die Todeszeichen im Laufe der Zeit verändert.
So können manche Patienten mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand mit Hilfe der heute verfügbaren intensivmedizinischen Maßnahmen wiederbelebt, und wieder genesen oder falls nötig über längere Zeit künstlich beatmet werden. Doch wenn hierbei das Gehirn nur für wenige Minuten ohne Blut- und Sauerstoffversorgung bleibt, können die Hirnfunktionen unwiederbringlich verloren sein. Trotz künstlicher Beatmung und aufrechterhaltener Herztätigkeit ist das Gehirn dann von der Durchblutung abgekoppelt, seine Zellen zerfallen, auch wenn der übrige Körper noch künstlich durchblutet wird. Diesen endgültigen, nicht behebbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Groß- und Kleinhirns sowie des Hirnstamms bezeichnet man als Hirntod, präziser als Gesamthirntod. Er ist nach weltweit anerkanntem naturwissenschaftlich-medizinischem Erkenntnisstand ein sicheres Todeszeichen des Menschen. Denn mit dem Ausfall der Gesamtfunktion des Gehirns ist die leiblich-seelische/körperlich-geistige/physisch-metaphysische Einheit unwiederbringlich beendet, die jeder Mensch darstellt, unabhängig von allem, was lebende Menschen unterscheidet.
Zu einem Hirntod vor Eintreten eines Herzstillstandes können auch andere Ursachen führen, wie beispielsweise eine Hirnblutung, ein Schädelhirn-Trauma oder ein Hirntumor.
Mit dem Hirntod erlischt unter anderem die Fähigkeit zur selbständigen Atmung. Deshalb folgt ohne eine maschinelle Beatmung durch den dann eintretenden Sauerstoffmangel unausweichlich auch der Herzstillstand. Intensivmedizinische Massnahmen bringen niemals die erloschenen Hirnfunktionen zurück, sie können aber den Eintritt des Herz- und Kreislaufstillstandes hinauszögern. Diese Möglichkeit eröffnete die Chance, Organe für die Transplantation zu entnehmen.
Eine Organentnahme ist (abgesehen von der Lebendspende) nur zulässig, wenn zwei am Organspendeprozess unbeteiligte Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod des Organspenders festgestellt haben.

Was sagen die Kirchen zur Organspende?
Christentum
Die (katholische) Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland haben im Jahr 1990 eine gemeinsame Erklärung zur Organtransplantation herausgegeben. Seitdem haben in beiden Kirchen (parallel zu den Diskussionen um den Entwurf für ein Organtransplantationsgesetz) auf allen Ebenen Auseinandersetzungen über diese Thematik stattgefunden, besonders zur Frage des Todes. Beide Kirchen haben die Verabschiedung des Transplantationsgesetzes 1997 begrüßt und nochmals betont, dass die Organspende ein Akt der Nächstenliebe sein kann.
In der gemeinsamen Erklärung von 1990 heißt es unter anderem: "Nach christlichem Verständnis ist das Leben und damit der Leib ein Geschenk des Schöpfers, über das der Mensch nicht nach Belieben verfügen kann, das er aber nach sorgfältiger Gewissensprüfung aus Liebe zum Nächsten einsetzen darf."
"Wer für den Fall des eigenen Todes die Einwilligung zur Entnahme von Organen gibt, handelt ethisch verantwortlich, denn dadurch kann anderen Menschen geholfen werden, deren Leben aufs Höchste belastet oder gefährdet ist. Angehörige, die die Einwilligung zur Organtransplantation geben, machen sich nicht eines Mangels an Pietät gegenüber den Verstorbenen schuldig. Sie handeln ethisch verantwortlich, weil sie ungeachtet des von ihnen empfundenen Schmerzes im Sinne des Verstorbenen entscheiden, anderen Menschen beizustehen und durch Organspende Leben zu retten."
"Nicht an der Unversehrtheit des Leichnams hängt die Erwartung der Auferstehung der Toten und des ewigen Lebens, sondern der Glaube vertraut darauf, dass der gnädige Gott aus dem Tod zum Leben auferweckt."
"Aus christlicher Sicht ist die Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod ein Zeichen der Nächstenliebe und Solidarisierung mit Kranken und Behinderten."
Islam
Islamische Gelehrte behandeln in ihren Rechtsgutachten zum Thema Organtransplantation die gottfällige Haltung, ein Menschenleben zu retten, mit oberster Priorität. Bei der 3. Internationalen Konferenz Islamischer Gelehrter in Amman/Jordanien wurden Herztod und Hirntod gleichgestellt. Die Organtransplantation von einem Toten sei nicht gleichbedeutend mit Respektlosigkeit gegenüber dem Toten, ferner sei Organspende ein Zeichen von Mitgefühl.
Gemäß dem Prinzip „Taten werden nach der dahinter stehenden Absicht beurteilt“ dürfte die Organspende lediglich aus einem Gefühl der Nächstenliebe heraus geschehen. Keinesfalls kann sie zu Handelszwecken genutzt werden.
Der Spender sollte bei klarem Verstand und volljährig sein und sein Einverständnis erklärt haben. Organe von Kindern oder entmündigten Menschen können auch mit Zustimmung der Erziehungsberichtigten oder Betreuer entnommen werden. Auch Lebendspenden sind möglich. Allerdings muss der Nutzen für den Empfänger den möglichen Schaden für den Spender überwiegen.
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland hat in seiner Stellungnahme zur Organtransplantation das Transplantationsgesetz von 1997 als mit dem islamischen Prinzip vereinbar eingestuft.
Judentum
Es entspricht dem Grundprinzip der jüdischen Religion, dass der menschliche Körper eigentlich Gott gehört und nur als eine Leihgabe angesehen werden darf. Daher kann man nicht frei über seinen Körper verfügen, sich willentlich Verletzungen zuführen oder sich freiwillig in Gefahr begeben. Allerdings kann dieses Gesetz beiseite geschoben werden, wenn es darum geht, menschliches Leben zu retten. Allerdings darf man auch dann nicht das eigene Leben gefährden. Daher sind Blut- Haut oder Knochenmarkspenden in der Regel problemlos, auch die Lebendspende einer Niere ist nach Meinung zahlreicher Autoritäten vertretbar.
Ein Mensch gilt nach dem jüdischen Glauben erst als tot, wenn sein Herz nicht mehr schlägt. Der Hirntod ist daher nach der Halacha, der jüdischen Gesetzesauslegung nicht dem Tod des Menschen gleichzusetzen. Diese Auffassung lässt eine Organentnahme bei Hirntoten entsprechend dem Transplantationsgesetz nicht zu. Allerdings sind Organentnahmen und Übertragungen gestattet, wenn das Herz des Spenders aufgehört hat zu schlagen und dadurch Menschenleben gerettet wird. So ist beispielsweise die Übertragung einer Augenhornhaut daher in der Regel möglich.
(Quelle: Die aktuelle Biomedizin aus Sicht des Judentums, Dr. Y. Nordmann, Rav. M.Birnbaum, in Bioethik und Wissenschaftskommunikation, Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin Berlin-Buch)

Wann kommt eine Organspende von lebenden Personen in Frage?
Auch dies ist durch das Transplantationsgesetz geregelt. Es erlaubt die Spende von Organen nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades (z.B. Eltern und Geschwistern), unter Ehepartnern, Verlobten oder unter Menschen, die sich persönlich sehr nahe stehen. Eine Gutachterkommission prüft im Vorfeld, ob die Spende freiwillig erfolgt und keine finanziellen Interessen bestehen.

Welche Erfolgsaussichten haben Organübertragungen?
Sehr gute. So funktionieren beispielsweise 88 Prozent der transplantierten Nieren noch nach einem Jahr, nach fünf Jahren sind es noch 74 Prozent. Bei den anderen Organen liegen die Erfolgsraten nur geringfügig darunter. Augenhornhäute sind sogar fast immer gut transplantierbar: 95 Prozent haben ihre volle Funktionstüchtigkeit noch nach einem Jahr, 80 Prozent nach fünf Jahren.

Woher bekomme ich einen Organspendeausweis?
Hier auf dieser Website, in vielen Apotheken oder beim Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 / 90 40 400.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, finden Sie auf www.organspende-info.de ergänzende Antworten. Oder rufen Sie doch einfach das gebührenfreie Infotelefon Organspende der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (0800/9040400) an.

Denn eines ist ganz wichtig: Treffen Sie Ihre Entscheidung bewusst und gut informiert.

Mit einem Organspende-Ausweis halten Sie einen wichtigen Entschluß fest, der nach Ihren Tod für klare Verhältnisse sorgt. Und Ihrer Familie im Ernstfall eine schwierige Entscheidung erspart.

Am Besten Sie tragen den Organspende-Ausweis stets mit Ihren Personalpapieren bei sich.

Organspende-Ausweis deutsch (.pdf) | Organspende-Ausweis türkisch (.pdf)

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